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5.04.2023
Vollstreckung in Deutschland
Außergerichtliche Maßnahmen
Das Inkassoverfahren wird durch die Erteilung eines Inkassoauftrag eingeleitet. Die anfallenden Inkassokosten,
deren Betrag sich nach dem Betrag der offenen Forderung richtet, hat der Schuldner in Deutschland zu erstatten.
Sie werden dem Schuldner als Schadenersatzanspruch auferlegt.
Im Rahmen des Forderungseinzugs informiert der Anwalt den Gläubiger über die Höhe des Betrages, der vom
Schuldner zu ersetzen ist. Für Rechtsanwälte gibt es eine Gebührenordnung, für Inkassounternehmen jedoch nicht.
Mahnschreiben
Die durch die Beauftragung eines Anwalts in Deutschland anfallenden
Anwaltsgebühren
richten sich nach der Höhe der unbezahlten Forderung; sie sind vom Schuldner zu erstatten samt der
Verzugszinsen. Wenn der Schuldner nach Erhalt der Rechnung nicht zahlt, muss er mindestens einmal schriftlich
gemahnt werden. Anschließend kann ein Anwalt eingeschaltet werden.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung
Wenn alle außergerichtlichen Maßnahmen erfolglos bleiben, wird nach
Bonitätsprüfung
über die SCHUFA eine Klage vor einem deutschen Gericht erhoben. Diese umfasst auch die anwaltliche Beratung in
Vertragsangelegenheiten und Fragen des internationalen Transportrechts.
Die Gerichtskosten sind immer zu zahlen, egal ob der Schuldner
zahlungsunwillig
oder zahlungsunfähig ist. Die entstehenden Gebühren beinhalten die Kosten für die Klageinreichung und die
anschließende Durchführung der Zwangsvollstreckung nach Titulierung der Forderung. Der säumige Schuldner muss
alle Kosten erstatten, wenn seinem Antrag auf Einschaltung eines Anwalts vor Ort stattgegeben wird.
Aus einer titulierten Forderung kann dreißig Jahre lang vollstreckt werden, sie verjährt in dieser Zeit nicht.
Bleibt die Zahlungsaufforderung erfolglos, müssen neue
Verträge nach deutschem Recht
geschlossen werden. Dies kann im Ergebnis auch zu einer Insolvenz führen.
Es ist deshalb sinnvoll, rechtzeitig einen Anwalt zu beauftragen, um Rechtsverlust zu vermeiden. Dieser wird
dem betroffenen Gläubiger hauptsächlich im zivilrechtlichen Bereich zur Seite stehen. Allerdings wird dort auch
die Gestaltung und rechtliche Prüfung
allgemeiner Geschäftsbedingungen
erfolgen, und zwar anhand der aktuellen Rechtslage in Hinblick auf den Forderungseinzug und die gerichtliche
Geltendmachung aller Ansprüche.
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